Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (gültig ab 01.01.2002)
§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die in Anhang beigefügte Herstellererklärung.
2. Unser Geschäftsbetrieb ist auf Geschäfte mit Unternehmern ausgerichtet.
Rechtsgeschäfte mit privaten Verbrauchern schließen wir aus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folglich keine Gültigkeit für Geschäfte mit privaten Endverbrauchern.
3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen,
mitdenen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine
Geschäftsbeziehung eingegangen wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch schriftliche
Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, wer den wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
Auftragsbestätigung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass
die Nichtlieferung nicht v
on uns zu vertreten ist.
5. Der Kunde wird über die Nic
htverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzü
glich zurückerstattet.
6. Sofern der Kunde die Ware auf elektr
onischem Weg bestellt, wird der Vertrags-
text von uns gespeichert und dem Kunde
n auf Verlagen nebst den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf
elektronischem Weg (per E-Mail)
zugesandt.
§ 3. Lieferung und Leistung
1. Die angegebene Lief
erzeit stellt nur einen Näher
ungswert dar und ist nicht
verbindlich, es sei denn,
dass eine bestimmter Liefer
zeitpunkt ausdrücklich und
schriftlich als verbindlich zugesagt ist. Wi
rd eine verbindlich
zugesagte Lieferzeit
aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z. B.
unvollständige oder nicht rechtzeitige
Erfüllung seiner Vertragspflichten,
insbesondere nicht vollständige und
nicht rechtzeitige Zusendung aller
erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen,
Muster und Zeichnungen, ist die
Geltendmachung jedweder Ersatzanspr
üche gegen uns ausgeschlossen.
2. Die Frist gilt als eingehalten:
wenn die Sendung innerhalb der vereinbart
en Frist zum Versand gebracht oder
abgeholt worden ist. Verzögert sich die
Ablieferung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, so gilt die Frist al
s eingehalten, wenn die Versandbereitschaft
innerhalb der Frist gemeldet wurde. Be
i nachträglichen Änder
ungen des Vertrages
auf Veranlassung des Kunden, welche die
Lieferfrist beeinflussen, kann sich die
Lieferfrist in angemessenem Umfang verlänger
n. Die Frist gilt in diesem Fall
ungeachtet der Verlänger
ung als eingehalten.
3. Beruht die Nichteinhalt
ung der Frist auf unvorhergesehenen und von uns nicht zu
vertretenden Ereignissen, Streik, Au
ssperrung, Krieg, Energie- und
Rohstoffmangel oder höhere Gewalt, sind wir
von der Einhaltung der Lieferfristen
und Preise befreit.
4. Geraten wir mit unserer Leistung aus Gr
ünden, die wir zu vertreten haben, in
Verzug, kann der Kunde die
Zahlung von Schadensersatz
anstelle der Leistung
erst verlangen, wenn er uns eine angeme
ssene und realisierbare Nachfrist zur
Erbringung der Leistung gesetzt
hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
5. Wird die Lieferung oder
Leistung auf Wunsch des
Kunden oder aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder
storniert, sind wir berechtigt, uns
dadurch entstandene Aufwendungen al
s Schaden gegenüber dem Kunden
geltend zu machen und entstandene Kost
en, wie z. B. Lagergeld, in
angemessener Höhe zu berechnen.
6. Der Lieferumfang bestimmt sich nach
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
7. Technische Änderungen, insbesonder
e Konstruktions- und Formänderungen, die
auf Verbesserung der Technik bzw.
auf geänderte Anforderungen des
Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch nac
h Vertragsschluß im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt
auch für Änderungen des Lieferumfanges.
§ 4. Stornokosten
Im Fall des unberechtigten Rücktritts des Kunden vom Vertrag sind wir
berechtigt, 10 % des Verkaufspreises al
s Aufwandsentschädigung für die durch
die Bearbeitung des Auftrags ent
standenen Kosten zu verlangen. Unsere
Berechtigung, im Einzelfall einen
nachgewiesenen höheren Schadensersatz zu
fordern, wird dadurch nicht berühr
t. Dem Kunden bleibt der Nachweis
unbenommen, dass im Einzelfall ein ger
ingerer Bearbeitungsaufwand als die
Pauschale von 10 % entstanden ist.
§ 5. Verpackung und Versand
Das Verpackungsmaterial geht in das
Eigentum des Kunden über. Porto und
Verpackungsspesen, die auch den Wert des Verpackungsmaterials enthalten,
werden von uns gesondert in
Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart steht in
unserem Ermessen, es se
i denn, dass der Kunde ei
ne bestimmte Versandart
ausdrücklich schriftlich vorgibt und wir
uns hiermit einverstanden erklärt haben.
§ 6. Kosten für Lieferung
und Leistung, Gefahrübergang
1. Für die Ausführung der Bestellung ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgeblich. Eine Abweichung von den
dort enthaltenen Maß-, Gewichts- und
Leistungsangaben (Mengen) behalten wir uns
im Rahmen des Zumutbaren vor,
insbesondere wenn es sich um
technische Änderungen im Sinne von
Verbesserungen handelt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs un
d der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht mit der Übergabe an unserem
Firmensitz, beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Ware an den Spediteu
r, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Kunden
über, ganz gleich, von welchem Ort aus die Versendung erfolgt.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Lieferungen und Leistungen
nehmen wir gemäß der üblic
herweise erforderlichen
Sorgfalt vor, es sei denn, dass der K
unde bei Auftragserteil
ung oder -bestätigung
ganz bestimmte Weisungen erteilt hat.
Für Schäden, die durch Weisungen des
Kunden entstehen, haften wir
grundsätzlich nicht.
§ 7. Schutzrechte und Werkzeuge
1. An Kostenvoranschlägen, Entwürf
en, Zeichnungen und
anderen Unterlagen
behalten wir uns das Eigent
ums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nur nach Erteilung einer schrift
lichen Zustimmung durch uns zugänglich
gemacht werden.
2. Wenn der Kunde uns Zeichnungen, Modelle
, Muster oder sonstige Unterlagen
übergibt, nach denen Produkte von uns zu
fertigen sind, übernimmt der Kunde die
Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind.
3. Werkzeuge, die von uns zum Zwecke der
Herstellung der Ware gefertigt werden,
bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass der Kunde die Kosten für die
Herstellung des Werkzeugs teilweise oder
ganz übernimmt. In diesem Fall wird
der Kunde Teileigentümer
bzw. Eigentümer des Werkzeugs. Als Teileigentümer
hat er anteilig für die Instandhaltungskosten
des Werkzeugs, als Eigentümer hat er
für die vollständigen Instandhaltung
skosten aufzukommen. Die Dauer der
Aufbewahrung des Werkzeugs wird in Ab
sprache mit dem Eigentümer bestimmt.
Die Dauer der Aufbewahrung
eigener Werkzeuge bestimmen
wir. Im Übrigen gilt
das Formenrecht der kunsts
toffverarbeitenden Industrie.
§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der angebotene Kaufpreis
ist bindend und versteht si
ch für Lieferung ab Werk
ausschließlich Verpackungs-, Fracht-
und Versicherungskosten sowie zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei Lieferzeiten von mehr
als vier Monaten sind wir berechtigt, eine angemessene
Anpassung der fest vereinbarten Prei
se an gestiegene Löhne,
Frachtsätze,
Energiekosten, Mehrwertsteuer
, Zölle etc. vorzunehmen.
3. Unsere Preiskalkulation erfolgt grundsät
zlich in EURO, wobei
der Preis in EURO
auch dann bindend ist, wenn eine Zahlun
g des Kaufpreises in einer anderen
Währung als EURO vereinbart wird.
Nach Vertragsschluß eintretenden
Veränderungen des Wechselkurses zum
EURO, bezogen auf den Wechselkurs
zum Datum des Vertragsschlusses, gehen zu Lasten des Käufers.
4. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb
von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto
oder 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
5. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnu
ngsdatum kommt der Kunde in Zahlungs-
verzug. Während des Verzugs hat der
Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Den Nachweis und die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens behalten wir
uns im Einzelfall vor.
6. Wechsel, Schecks und andere Anwe
isungspapiere nehmen wir nur nach
Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Ge
währ für Protest und unter der
Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an.
Diskontspesen berechnen wir vom Tag
der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an. Di
e Kosten der Einziehung, Bankzinsen
und -spesen hat der Auftraggeber zu tragen.
7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufr
echnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder
durch uns anerkannt worden sind.
8. Wenn uns nach Vertragsschluß Umst
ände bekannt werden, die auf eine
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden schlie
ßen lassen, sind wir berechtigt,
die Lieferung der Ware zu verweigern
und dem Kunden eine angemessene Frist
zur Zahlung des Kaufpreises oder zur St
ellung von ausreichende
n Sicherheiten zu
setzen. Die Lieferung der gekauften Ware
erfolgt in diesem Fall Zug um Zug
gegen Zahlung des Kaufpreises oder
Leistung der Sicherheit.
9. Falls eine Zahlung des Kaufpreises
in Raten vereinbart worden ist, sind wir
berechtigt, den gesamten noch offenen Kaufpreis
sofort fällig zu stellen, wenn der
Kunde mit Zahlung einer Rate in Verzug gerät.
10. Geleistete Zahlungen werden auf di
e jeweils ältere Forderung gegenüber dem
Auftraggeber verrechnet, auch wenn die Zahl
ung für bestimmt bezeichnete Ware
erfolgt.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der
gekauften Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Sicherheiten werden wir nach unserer Wahl
freigeben, soweit ihr Wert die Höhe
unserer offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebst
ahlschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der
Kunde diese auf eigene Kosten un
d gemäß unseren Wartungs- und
Inspektionsanweisungen r
egelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugri
ff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigung
en oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besi
tzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der
Kunde unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten, die
aus einem Zugriff Dritter auf di
e Ware entstehen, haftet der Kunde.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidri
gem Verhalten des K
unden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung an einen Dritten
entstehen. Wir nehmen die Abtretung hie
rmit an. Der Kunde ist gegenüber dem
Dritten zur Einziehung der an uns abget
retenen Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst ei
nzuziehen, sobald der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht or
dnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware dur
ch den Kunden erfolgt stets in unserem
Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns geliefe
rten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen.
§ 10. Gewährleistung
1. Für den produkt- und vertragsgemäßen
Zustand der Vertragswaren leisten wir
Gewähr nach den nachfolgenden Vorschriften.
Der vertragsgemäße Zustand der Ware bes
timmt sich nach § 3 Ziffer 6 unter
Berücksichtigung von § 3 Ziffer 7.
Hinsichtlich der vertragsgemäßen Bescha
ffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur
die entsprechende dem Vertragsabschluß zugrunde liegende
Produktbeschreibung als vereinbart, es
sei denn, zwischen uns und dem Kunden
wird ausdrücklich und schriftlich darüber
hinaus eine bestimmte Beschaffenheit
der Ware als verbindlich vereinbart. Grun
dsätzlich bestimmt
die Freigabe des
Kunden bei Erstmustervorstellung
die Beschaffenheit der Ware. Die
Erstmustervorstellung und die Freigabe be
inhalten die vollständige Überprüfung
des Bauteiles.
Aufgrund des Produktionsverfahrens kann
es zu Maßabweichungen gegenüber
vorliegenden Zeichnungen kommen. Der Kunde akzeptiert bei
Konstruktionsvorgaben die Guß-Allgemeintoleranz DIN16742:2013-10 TG8 entsprechend der ta
tsächlichen Maße des Erstmusters.
Die korrigierten Kundenzeichnungen sind
mit unserer Auftragsbestätigung
entsprechend § 3 Ziffer 6 Be
standteil der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit
der zu liefernden Ware.
Öffentliche Äußerungen, A
npreisungen oder Werbung,
auch wenn diese von
dritter Seite erfolgen, ste
llen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Für Mängel der von uns gelieferten Ware le
isten wir zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Ver
gütung (Minderung) oder Rü
ckgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Be
i geringfügigen Mängeln (wenn die
Funktionstüchtigkeit des Bauteils bestehen
bleibt), insbesondere bei äußerlichen
Fehlern (etwa leicht eingeschr
änkte Oberflächengüte bzw. leichte
Flächendeformationen), die den Wert der
Sache nur unerheblic
h mindern, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde ist zur Prüfung der Ware ve
rpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen
uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich
angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung eines
Gewährleistungsanspruches ausgeschloss
en. Für die Fristwahrung ist der Zugang
der Mängelanzeige bei uns ma
ßgeblich. Den Kunden trifft
die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Ma
ngels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nac
h gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben
kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu, es sei denn, uns fällt gr
obe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Na
cherfüllung Schadensersatz, verbleibt die
Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumut
bar ist. Der Schadensersatz beschränkt
sich auf die Differenz zwischen Kaufpr
eis und Wert der mangelhaften Sache. Dies
gilt nicht, wenn der Mangel durch uns vors
ätzlich oder grob fahrlässig verursacht
worden ist.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ei
n Jahr ab Ablieferung der Ware. Hiervon
unberührt bleibt die Verpflic
htung des Kunden, den Mangel
rechtzeitig anzuzeigen
und die sich aus Ziffer 4 ergebenden Rechts
folgen. Auch bei verdeckten Mängeln
obliegt dem Kunden die Verpf
lichtung, den Mangel
innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
7. Ein von uns zu vertret
ender Mangel liegt insbesondere
nicht vor bei natürlichem
Verschleiß oder nicht bei uns erfo
lgten Beschädigungen dur
ch unsachgemäße
Behandlung, Lagerung oder wenn sich de
r Mangel bei Verwendung der Ware
herausstellt, die uns in ihrer Besonderheit verschwiegen wurde. Unsere Haftung
beschränkt sich auf die gesetzliche und vert
ragliche Gewährleistung im oben unter
Ziffer 1. - 7. beschriebenen Umfang. Gar
antie im Rechtssinne erhält der Kunde
durch uns nicht.
Für Mangelfolgeschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der
Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden
erstreckt sich auf höchstens das
Dreifache des Wertes der gelieferten Ware.
8. Für die durch den gewöhnlichen und
ordnungsgemäßen Gebr
auch entstehenden
Abnutzungen oder Mängel sowie für die Ve
rschlechterung des Produktes durch
Verschleiß besteht keine Gewährleistung.
9. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung unserer Hersteller- und
Produkterklärung entstehen, is
t jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Dies gilt auch für den Fall, dass der
Kunde ohne unsere Zustim
mung Reparaturen
oder sonstige technische Veränderungen
an den von uns gelieferten Produkten
vornimmt. Der Kunde haftet gem
äß seinen Verwendungs- und
Konstruktionsvorgaben für die statische,
dynamische und thermische Belastbarkeit
des Produktes. Bei Herstellerprodukten
im Bereich Abwasserentsorgung hat der
Kunde alle DIN und EN zu beachten, auch wenn diese durch uns nicht
ausdrücklich erwähnt werden.
10. Konstruktionsberatung durch uns
oder von uns beauftragten Firmen oder
Personen sind unverbindlich. Haftungsanspr
üche sind ausgeschlossen. Das gilt
nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlä
ssigkeit. Bei Verwendung kundenspezifischer
Bauteile haften wir in Anschauung dieser
Bauteile nicht fü
r die Einhaltung von
Normen und rechtlichen Bestimmungen.
§ 11. Auskünfte, Beratung, Sicherheitsvorschriften
1. Für den Verwendungszweck und die Ha
ndhabung unserer Produkte sind die
jeweiligen von uns gegebenen Produkt
beschreibungen sowie Bedienungs-,
Wartungs- und Inspektionsanweisungen ma
ßgeblich. Für Schäden, die daraus
entstehen, dass der Kunde unsere Produk
te anders als in der von uns
beschriebenen Weise oder zu anderen Zweck
en einsetzt, ist jegliche Haftung
unsererseits ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
dass die von uns vorgeschriebenen sowie
die allgemein gültigen und bekannten Si
cherheitsvorschriften und -vorkehrungen
beachtet werden, und zwar unabhängig da
von, ob er die vo
n uns gelieferten
Produkte selbst verwendet oder weiterverä
ußert. Bei Unklarheiten (etwa, wenn der
Kunde Zweifel hat, ob die von uns vo
rgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen
richtig und vollständig sind)
hat uns der Kunde schrift
lich darauf hinzuweisen und
mit uns Rücksprache wegen des weiteren Vorgehens zu nehmen.
§ 12. Sonstiges, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepubl
ik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-
Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflic
htung und die sonstigen
Verpflichtungen des
Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle St
reitigkeiten aus dies
em Vertrag ist unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der K
unde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnl
icher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind. Unbe
schadet dessen sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl die Durchführung eine
s Schiedsgerichtsverfahrens vor der
Internationalen Handelskammer in Paris fü
r alle aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten anzustrengen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz unserer
Gesellschaft. Ergänzend zur Verfahr
ensordnung der Internationalen
Handelskammer sind die Bestimmungen des
deutschen Schiedsverfahrensrechts
anzuwenden.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Ve
rtrags mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gült
igkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtsc
haftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.