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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (gültig ab 01.01.2002)

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die in Anhang beigefügte Herstellererklärung.

2. Unser Geschäftsbetrieb ist auf Geschäfte mit Unternehmern ausgerichtet. Rechtsgeschäfte mit privaten Verbrauchern schließen wir aus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folglich keine Gültigkeit für Geschäfte mit privaten Endverbrauchern.

3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mitdenen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

5. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluß

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, wer den wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht v on uns zu vertreten ist.

5. Der Kunde wird über die Nic htverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzü glich zurückerstattet.

6. Sofern der Kunde die Ware auf elektr onischem Weg bestellt, wird der Vertrags- text von uns gespeichert und dem Kunde n auf Verlagen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg (per E-Mail) zugesandt.

§ 3. Lieferung und Leistung

1. Die angegebene Lief erzeit stellt nur einen Näher ungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass eine bestimmter Liefer zeitpunkt ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt ist. Wi rd eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z. B. unvollständige oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere nicht vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung aller erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen, Muster und Zeichnungen, ist die Geltendmachung jedweder Ersatzanspr üche gegen uns ausgeschlossen.

2. Die Frist gilt als eingehalten: wenn die Sendung innerhalb der vereinbart en Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Frist al s eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist gemeldet wurde. Be i nachträglichen Änder ungen des Vertrages auf Veranlassung des Kunden, welche die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlänger n. Die Frist gilt in diesem Fall ungeachtet der Verlänger ung als eingehalten.

3. Beruht die Nichteinhalt ung der Frist auf unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik, Au ssperrung, Krieg, Energie- und Rohstoffmangel oder höhere Gewalt, sind wir von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise befreit.

4. Geraten wir mit unserer Leistung aus Gr ünden, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Kunde die Zahlung von Schadensersatz anstelle der Leistung erst verlangen, wenn er uns eine angeme ssene und realisierbare Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

5. Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Aufwendungen al s Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene Kost en, wie z. B. Lagergeld, in angemessener Höhe zu berechnen.

6. Der Lieferumfang bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

7. Technische Änderungen, insbesonder e Konstruktions- und Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf geänderte Anforderungen des Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch nac h Vertragsschluß im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt auch für Änderungen des Lieferumfanges.

§ 4. Stornokosten

Im Fall des unberechtigten Rücktritts des Kunden vom Vertrag sind wir berechtigt, 10 % des Verkaufspreises al s Aufwandsentschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags ent standenen Kosten zu verlangen. Unsere Berechtigung, im Einzelfall einen nachgewiesenen höheren Schadensersatz zu fordern, wird dadurch nicht berühr t. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass im Einzelfall ein ger ingerer Bearbeitungsaufwand als die Pauschale von 10 % entstanden ist.

§ 5. Verpackung und Versand

Das Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Kunden über. Porto und Verpackungsspesen, die auch den Wert des Verpackungsmaterials enthalten, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen, es se i denn, dass der Kunde ei ne bestimmte Versandart ausdrücklich schriftlich vorgibt und wir uns hiermit einverstanden erklärt haben.

§ 6. Kosten für Lieferung und Leistung, Gefahrübergang

1. Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Eine Abweichung von den dort enthaltenen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben (Mengen) behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor, insbesondere wenn es sich um technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen handelt.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs un d der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an unserem Firmensitz, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteu r, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, ganz gleich, von welchem Ort aus die Versendung erfolgt.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Lieferungen und Leistungen nehmen wir gemäß der üblic herweise erforderlichen Sorgfalt vor, es sei denn, dass der K unde bei Auftragserteil ung oder -bestätigung ganz bestimmte Weisungen erteilt hat. Für Schäden, die durch Weisungen des Kunden entstehen, haften wir grundsätzlich nicht.

§ 7. Schutzrechte und Werkzeuge

1. An Kostenvoranschlägen, Entwürf en, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigent ums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach Erteilung einer schrift lichen Zustimmung durch uns zugänglich gemacht werden.

2. Wenn der Kunde uns Zeichnungen, Modelle , Muster oder sonstige Unterlagen übergibt, nach denen Produkte von uns zu fertigen sind, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind.

3. Werkzeuge, die von uns zum Zwecke der Herstellung der Ware gefertigt werden, bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass der Kunde die Kosten für die Herstellung des Werkzeugs teilweise oder ganz übernimmt. In diesem Fall wird der Kunde Teileigentümer bzw. Eigentümer des Werkzeugs. Als Teileigentümer hat er anteilig für die Instandhaltungskosten des Werkzeugs, als Eigentümer hat er für die vollständigen Instandhaltung skosten aufzukommen. Die Dauer der Aufbewahrung des Werkzeugs wird in Ab sprache mit dem Eigentümer bestimmt. Die Dauer der Aufbewahrung eigener Werkzeuge bestimmen wir. Im Übrigen gilt das Formenrecht der kunsts toffverarbeitenden Industrie.

§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht si ch für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der fest vereinbarten Prei se an gestiegene Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer , Zölle etc. vorzunehmen.

3. Unsere Preiskalkulation erfolgt grundsät zlich in EURO, wobei der Preis in EURO auch dann bindend ist, wenn eine Zahlun g des Kaufpreises in einer anderen Währung als EURO vereinbart wird. Nach Vertragsschluß eintretenden Veränderungen des Wechselkurses zum EURO, bezogen auf den Wechselkurs zum Datum des Vertragsschlusses, gehen zu Lasten des Käufers.

4. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

5. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnu ngsdatum kommt der Kunde in Zahlungs- verzug. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns im Einzelfall vor.

6. Wechsel, Schecks und andere Anwe isungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Ge währ für Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an. Di e Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufr echnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

8. Wenn uns nach Vertragsschluß Umst ände bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden schlie ßen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises oder zur St ellung von ausreichende n Sicherheiten zu setzen. Die Lieferung der gekauften Ware erfolgt in diesem Fall Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises oder Leistung der Sicherheit.

9. Falls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde mit Zahlung einer Rate in Verzug gerät.

10. Geleistete Zahlungen werden auf di e jeweils ältere Forderung gegenüber dem Auftraggeber verrechnet, auch wenn die Zahl ung für bestimmt bezeichnete Ware erfolgt.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sicherheiten werden wir nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe unserer offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebst ahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten un d gemäß unseren Wartungs- und Inspektionsanweisungen r egelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugri ff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung en oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besi tzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten, die aus einem Zugriff Dritter auf di e Ware entstehen, haftet der Kunde.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidri gem Verhalten des K unden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung hie rmit an. Der Kunde ist gegenüber dem Dritten zur Einziehung der an uns abget retenen Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst ei nzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht or dnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware dur ch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns geliefe rten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

§ 10. Gewährleistung

1. Für den produkt- und vertragsgemäßen Zustand der Vertragswaren leisten wir Gewähr nach den nachfolgenden Vorschriften.

Der vertragsgemäße Zustand der Ware bes timmt sich nach § 3 Ziffer 6 unter Berücksichtigung von § 3 Ziffer 7.

Hinsichtlich der vertragsgemäßen Bescha ffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die entsprechende dem Vertragsabschluß zugrunde liegende Produktbeschreibung als vereinbart, es sei denn, zwischen uns und dem Kunden wird ausdrücklich und schriftlich darüber hinaus eine bestimmte Beschaffenheit der Ware als verbindlich vereinbart. Grun dsätzlich bestimmt die Freigabe des Kunden bei Erstmustervorstellung die Beschaffenheit der Ware. Die Erstmustervorstellung und die Freigabe be inhalten die vollständige Überprüfung des Bauteiles.

Aufgrund des Produktionsverfahrens kann es zu Maßabweichungen gegenüber vorliegenden Zeichnungen kommen. Der Kunde akzeptiert bei Konstruktionsvorgaben die Guß-Allgemeintoleranz DIN16742:2013-10 TG8 entsprechend der ta tsächlichen Maße des Erstmusters. Die korrigierten Kundenzeichnungen sind mit unserer Auftragsbestätigung entsprechend § 3 Ziffer 6 Be standteil der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit der zu liefernden Ware.

Öffentliche Äußerungen, A npreisungen oder Werbung, auch wenn diese von dritter Seite erfolgen, ste llen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Für Mängel der von uns gelieferten Ware le isten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Ver gütung (Minderung) oder Rü ckgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Be i geringfügigen Mängeln (wenn die Funktionstüchtigkeit des Bauteils bestehen bleibt), insbesondere bei äußerlichen Fehlern (etwa leicht eingeschr änkte Oberflächengüte bzw. leichte Flächendeformationen), die den Wert der Sache nur unerheblic h mindern, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Der Kunde ist zur Prüfung der Ware ve rpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschloss en. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelanzeige bei uns ma ßgeblich. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Ma ngels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nac h gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn, uns fällt gr obe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Na cherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumut bar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpr eis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Mangel durch uns vors ätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ei n Jahr ab Ablieferung der Ware. Hiervon unberührt bleibt die Verpflic htung des Kunden, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen und die sich aus Ziffer 4 ergebenden Rechts folgen. Auch bei verdeckten Mängeln obliegt dem Kunden die Verpf lichtung, den Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

7. Ein von uns zu vertret ender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder nicht bei uns erfo lgten Beschädigungen dur ch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder wenn sich de r Mangel bei Verwendung der Ware herausstellt, die uns in ihrer Besonderheit verschwiegen wurde. Unsere Haftung beschränkt sich auf die gesetzliche und vert ragliche Gewährleistung im oben unter Ziffer 1. - 7. beschriebenen Umfang. Gar antie im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

Für Mangelfolgeschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden erstreckt sich auf höchstens das Dreifache des Wertes der gelieferten Ware.

8. Für die durch den gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Gebr auch entstehenden Abnutzungen oder Mängel sowie für die Ve rschlechterung des Produktes durch Verschleiß besteht keine Gewährleistung.

9. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung unserer Hersteller- und Produkterklärung entstehen, is t jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ohne unsere Zustim mung Reparaturen oder sonstige technische Veränderungen an den von uns gelieferten Produkten vornimmt. Der Kunde haftet gem äß seinen Verwendungs- und Konstruktionsvorgaben für die statische, dynamische und thermische Belastbarkeit des Produktes. Bei Herstellerprodukten im Bereich Abwasserentsorgung hat der Kunde alle DIN und EN zu beachten, auch wenn diese durch uns nicht ausdrücklich erwähnt werden.

10. Konstruktionsberatung durch uns oder von uns beauftragten Firmen oder Personen sind unverbindlich. Haftungsanspr üche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlä ssigkeit. Bei Verwendung kundenspezifischer Bauteile haften wir in Anschauung dieser Bauteile nicht fü r die Einhaltung von Normen und rechtlichen Bestimmungen.

§ 11. Auskünfte, Beratung, Sicherheitsvorschriften

1. Für den Verwendungszweck und die Ha ndhabung unserer Produkte sind die jeweiligen von uns gegebenen Produkt beschreibungen sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen ma ßgeblich. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde unsere Produk te anders als in der von uns beschriebenen Weise oder zu anderen Zweck en einsetzt, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.

2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns vorgeschriebenen sowie die allgemein gültigen und bekannten Si cherheitsvorschriften und -vorkehrungen beachtet werden, und zwar unabhängig da von, ob er die vo n uns gelieferten Produkte selbst verwendet oder weiterverä ußert. Bei Unklarheiten (etwa, wenn der Kunde Zweifel hat, ob die von uns vo rgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen richtig und vollständig sind) hat uns der Kunde schrift lich darauf hinzuweisen und mit uns Rücksprache wegen des weiteren Vorgehens zu nehmen.

§ 12. Sonstiges, Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepubl ik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflic htung und die sonstigen Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle St reitigkeiten aus dies em Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der K unde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnl icher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unbe schadet dessen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Durchführung eine s Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris fü r alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten anzustrengen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ergänzend zur Verfahr ensordnung der Internationalen Handelskammer sind die Bestimmungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts anzuwenden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Ve rtrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gült igkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtsc haftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
 
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